Freitag, 28. März 2014

Vergissmeinnicht und Urheberrechtshinweis in Bilddatei!


Die ersten Vergissmeinnicht blühen inzwischen auch bei uns.
Dem obigen Bild habe ich nun erstmalig einen Bild-Kommentar hinzugefügt.

Das Problem aus dem vorigen Post hat sich bereits gelöst. Wer den Vorgang verfolgen möchte, klicke einfach hier.

Wie ich in der c't vom 10.2. d.J. las, gibt es da ein Urteil des Landgerichtes Köln, welches in einer einstweiligen Verfügung forderte, daß ein Website-Betreiber die Urheberrechtshinweise zu einem Foto nicht nur auf der Webseite, sondern auch in der JPG-Datei (also der Bilddatei selbst) unterbringt. Es geht dabei um einen Bilderstreit die - eigentlich kostenlose! - Pixelio-Bilddatenbank betreffend.

Also heißt es auch bei vermeintlich kostenlosen Bilddatenbanken äußerste Vorsicht walten lassen! 
Denn nicht alles, was da auf den ersten Blick als kostenlos erscheint, ist auch tatsächlich kostenlos! HIer spielt auch das oftmals sehr versteckte "Kleingedruckte" eine große Rolle. Doch wer guckt schon so genau hin, wenn oberflächlich "kostenlose Bilddatenbank" auf der Seite steht???

Streit um Pixelio-Fotos: LG Köln legt Urheberrecht strenger aus

In einer direkt verlinkten Bilddatei ist kein Rechtehinweis zu erkennen, wenn er nicht im Bild selbst steckt. Deshalb sollte man sich diese Mühe künftig machen. Es ist natürlich schon ein Mehraufwand, jedes Bild einzeln daraufhin zu bearbeiten. Mit dem kostenlosen Bildbearbeitungsprogramm IrfanView geht es ganz easy:

Man geht auf Bild => Information und in dem sich neu öffnenden Kontextmenü auf Kommentar. Dort erklärt sich alles von selbst. Write und fertig!


Das Bild vergrößert sich bei Klick darauf!

1 Kommentar:

  1. Oh wie schön! Über Vergissmeinnicht hab ich heute ein kleines Kurzportrait geschrieben. Bei dir blühen sie ja schon. Bei uns sind sie noch recht klein und es wird noch eine ganze Weile dauern.

    LG
    Annika

    PS: Danke für den Artikelhinweis zur c't. Hab ich mir von meinem Nachbarn besorgt.

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